Chimneys, stoves and ventilation solutions
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(27.05.2024) Lange Zeit war unklar, ob die Förderung “Klimafreundlicher Neubau” an das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) angepasst wird, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Denn im Vergleich zum GEG, welches Biomasseheizungen wie z.B. holzbetriebene Kaminöfen als erneuerbare Energie einstuft, führten Holzfeuerstätten bei der KfW Förderung bis dato zum Förderausschluss. Diesem Widerspruch ist nun ein Ende gesetzt und ab sofort gilt: Holzbetriebene Feuerstätten sind nicht KfW förderschädlich!
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(18.09.2023) Lange wurde darüber heiß diskutiert, nun ist die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG) am 08. September 2023 vo...
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Nach wie vor belasten die hohen Energiekosten viele Hauseigentümer, auch wenn das Eigenheim mit einer modernen Wärmepumpe ausgestattet wurde...
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Ein Hausbau ist teuer. Aus Kostengründen sagen einige Bauherren deshalb „Nein“ zum Schornstein. Es zahlt sich jedoch nicht aus, ausgerechnet...